Steuerliche Änderungen 2016

Neuer Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2016

Mit Datum vom 16.11.2015 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die Programmablaufpläne für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer sowie für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2016 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer veröffentlicht. Der neue Programmablaufplan berücksichtigt für den Lohnsteuerabzug seit dem 1.1.2016 u.a. die folgenden Änderungen:

  • Anhebung des Grundfreibetrags um weitere 180 EUR auf 8.652 EUR.
  • Anhebung des Kinderfreibetrags auf 2.304 EUR (für ein Elternteil) beziehungsweise 4.608 EUR (für ein Elternpaar).

Weiterhin wird der Einkommensteuertarif um 1,48 Prozent nach rechts verschoben, um damit der sogenannten „kalten Progression“ entgegenzuwirken. Ab 1.1.2016 wird auch die Arbeitslohngrenze, ab der eine Veranlagungspflicht besteht, auf 11.000 EUR bei Einzelpersonen bzw. bei Ehegatten auf 20.900 EUR angehoben.