Steuerliche Änderungen

Lohnsteuer-Anmeldetermine 2016

Die Lohnsteuer-Anmeldung ist spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums beim Betriebsstättenfinanzamt einzureichen (§ 41a Absatz 1 Satz 1 EStG).

Fällt der zehnte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, gilt die Lohnsteuer-Anmeldung als fristgerecht eingereicht, wenn diese am nächsten Arbeitstag zugeht.