Praxistipp:

Die komplette Tabelle mit den gekennzeichneten Änderungen gegenüber 2015 finden Sie unter: http://bit.ly/1xW7Zvl

Steuerliche Änderungen 2016

Sachbezugswerte und Reisekosten

Sachbezugswerte für Mahlzeiten

Die Finanzverwaltung hat mit dem BMF-Schreiben vom 9.12.2015 die Sachbezugswerte für Mahlzeiten festgelegt, die ab 1.1.2016 arbeitstäglich unentgeltlich oder verbilligt an Arbeitnehmer abgegeben werden. Die Werte entsprechen dem anteiligen amtlichen Sachbezugswert nach der Verordnung über die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt. Demzufolge beträgt der Wert für Mahlzeiten, die seit 1. Januar 2016 von Ihnen gewährt werden,

  • für ein Mittag- oder Abendessen 3,10 EUR,
  • für ein Frühstück 1,67 EUR.

Reisekosten bei beruflichen Auslandsreisen

Mit Verwaltungsschreiben vom 9. Dezember 2015 wurden die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 1. Januar 2016 bekannt gemacht.