Praxistipp:

Die Studie finden Sie unter:
http://bit.ly/1SwFL97

Werkverträge und Leiharbeit

Die Ausgangslage

Nachdem zum 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn eingeführt wurde, werfen weitere Planungen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) ihre Schatten voraus. Zum 1. Januar 2017 sollen Änderungen bei der Leiharbeit und zur Eindämmung von Werkverträgen in der Arbeitswelt in Kraft treten. Ein erster Gesetzentwurf liegt nun vor. Nach einer alten parlamentarischen Weisheit verlässt zwar kein Gesetzentwurf das Plenum in der Form, wie er ursprünglich eingebracht wurde. Dennoch sollten Arbeitgeber sich rechtzeitig auf die zu erwartende Reform einstellen.

Seitdem für den Einsatz von Leiharbeitnehmern strengere Spielregeln gelten, schließen immer mehr Unternehmen Werkverträge mit Auftragnehmern ab, um Arbeiten erbringen zu lassen. Nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Oktober 2015 sind der Umgang mit Werkverträgen und der darauf basierende Arbeitskräfteeinsatz rechtlich häufig problematisch.

In manchen Branchen wird mit Arbeitskräften aus Kostengründen ein vermeintlicher Werkvertrag geschlossen. Ziel ist, die arbeitsrechtlichen Folgen eines Beschäftigungsverhältnisses und auch dessen sozialversicherungsrechtliche Folgen zu umgehen.

Gegen diese Form des Mitarbeitereinsatzes machen Gewerkschaften schon lange mit dem Argument des Lohndumpings mobil. Sie haben nun nicht nur im BMAS, sondern auch bei den Sozialversicherungsträgern Fürsprecher gefunden. Dagegen betonen die Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, dass Missbrauch nur von einzelnen „Schwarzen Schafen“ betrieben würde, während der Großteil der Unternehmen sich ordnungsgemäß verhielte. Zudem würden Leistungen im Rahmen von Werkverträgen in Industrie und Handwerk schon traditionell erbracht und seien Ausdruck einer besonderen betrieblichen Spezialisierung.

Die Gegensätze in den Positionen sind also deutlich erkennbar. Die Unterscheidung zwischen einem Werk- und einem Arbeitsvertrag kann Arbeitgebern im konkreten Fall durchaus Schwierigkeiten bereiten.