Praxistipp:

Veranlassen Sie ggf. eine Prüfung durch die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es hat bereits Fälle gegeben, in denen ein Arbeitsgericht von einem Werkvertrag ausgehend die Arbeitnehmereigenschaft der eingesetzten Personen abgelehnt hat, ein Sozialgericht jedoch zu einem anderen Ergebnis gekommen ist.

Werkverträge und Leiharbeit

Werkvertrag und Arbeitsvertrag

Werkvertrag oder Scheinwerkvertrag?

Wenn in einem Unternehmen die zu erledigende Arbeit, meist aus Kostengründen und häufig unter Umgehung tariflicher Standards, nur auf dem Papier in Form eines Werkvertrages erbracht wird, liegt ein sogenannter „Scheinwerkvertrag“ vor. Spricht aufgrund der tatsächlichen betrieblichen Umstände wenig für einen Werkvertrag, besteht für das Auftragsunternehmen die Gefahr, dass die eingesetzten Personen als dessen Arbeitnehmer einzustufen sind. Diese könnten dann sämtliche Rechte der fest angestellten Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Beispielsweise könnten Sie die gleiche Vergütung sowie sonstige Vergünstigungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld einfordern – und hätten damit auch gute Chancen vor dem Arbeitsgericht. Zudem können sich für das Unternehmen sozialrechtliche Konsequenzen ergeben, beispielsweise in Form von Beitragsnachzahlungen.

Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung

Wenn Mitarbeiter eines Fremdunternehmens faktisch in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert werden, besteht außerdem die Gefahr, dass es sich um eine unzulässige Arbeitnehmerüberlassung handelt. Die Folgen können weitreichend sein, denn Verträge zwischen einem verleihenden und einem entleihenden Unternehmen sind unwirksam, wenn keine Erlaubnis zum Verleih von Arbeitnehmern vorliegt. Ohne wirksamen Vertrag zwischen den beteiligten Unternehmen kommt jedoch automatisch ein Arbeitsverhältnis zwischen dem eingegliederten Mitarbeiter und dem Auftraggeber zustande. Obwohl bei dieser Konstellation den beteiligten Betrieben zudem noch ein Bußgeldverfahren droht, hat diese Vorgehensweise in den letzten Jahren deutlich zugenommen. An dieser Stelle setzt ein Reformvorhaben der Bundesregierung an, welches die Umgehung von Mitarbeiterrechten und tariflichen Vorgaben eindämmen will.