Steuerliche Änderungen 2016

Kindergeld vorerst ohne Steuer-ID des Kindes

Durch das Einkommensteueränderungsgesetz vom 15.07.2013 werden die steuerlichen Regelungen bzw. Vergünstigungen für Ehegatten auch auf eingetragene Lebenspartnerschaften angewendet. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weist daraufhin, dass die Meldebehörden seit dem 1.11.2015 Informationen an das BZSt übermitteln, die für die Bildung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Lebenspartnern benötigt werden. Auch für bereits vor dem 1.11.2015 begründete Lebenspartnerschaften sollen die benötigten Informationen von den Meldebehörden übermittelt werden. Die Verarbeitung dieser Daten kann sich voraussichtlich noch bis Ende März 2016 hinziehen. Durch diese Daten werden automatisiert die zutreffenden Lohnsteuerklassen IV/IV für Lebenspartner in einer Lebenspartnerschaft gebildet und dem Arbeitgeber für den Lohnsteuerabzug entsprechend elektronisch bereitgestellt.

190 EUR/ Monat
1. + 2. Kind

196 EUR/ Monat
3. Kind

221 EUR/ Monat
4. u. jedes weitere Kind