Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer auf 12 Monate verlängert

Zum 1. Januar 2016 wurde die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes von sechs auf längstens zwölf Monate verlängert. Diese Verlängerung erfolgte mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des 12. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) und weiterer Vorschriften.

Für Betriebe, die sich bereits vor dem 1. Januar 2016 in Kurzarbeit befanden, ändert sich nichts.