Jahresmeldungen

Jahresmeldung zur Unfallversicherung (UV-Jahresmeldung)

Zum 1. Januar 2016 wurde das Verfahren zur Übermittlung personenbezogener unfallversicherungsrelevanter Daten zum Zwecke der Betriebsprüfung angepasst. Inzwischen ist das Verfahren näher definiert worden.

Übermittlung und Inhalt der UV-Jahresmeldung 

Die UV-Jahresmeldung ist jeweils bis zum 16. Februar des Folgejahres für jeden in der gesetzlichen Unfallversicherung versicherungspflichtig Beschäftigten zusätzlich zu den Entgeltmeldungen zur allgemeinen Sozialversicherung mit dem neuen Abgabegrund „92“ zu erstatten. Seit dem 1. Januar  2016 sind unfallversicherungsrelevante Daten unabhängig vom Meldezeitraum ausschließlich mit diesem Abgabegrund zu übermitteln. In der UV-Jahresmeldung sind alle in der Unfallversicherung beitragspflichtigen  Arbeitsentgelte eines Versicherten bezogen auf das Kalenderjahr zusammenzuführen. Ausnahme: Bei vollständiger Einstellung des Unternehmens sind die UV-Jahresmeldungen bereits mit der nächsten Entgeltabrechnung abzugeben, spätestens innerhalb von sechs Wochen. Dasselbe gilt in Insolvenzfällen  bei dauerhafter Beendigung aller  Beschäftigungsverhältnisse. 

Inhalte der Meldung 

Die UV-Jahresmeldung ist mit dem Datensatz Meldung (DSME) und den Datenbausteinen  Meldesachverhalt (DBME) und Unfallversicherung (DBUV) an die Datenannahmestelle der Einzugsstelle zu melden, die zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung für den Arbeitnehmer zuständig ist. Ist diese zum Zeitpunkt der Abgabe der UV-Jahresmeldung nicht feststellbar, ist die UVJahresmeldung an die Datenannahmestelle der zuletzt bekannten Einzugsstelle zu übermitteln.

Der Zeitraum der Versicherungspflicht zur Unfallversicherung ist dabei unabhängig von der tatsächlichen Beschäftigungszeit im Meldezeitraum stets mit dem Zeitraum  „01.01. bis 31.12.“ eines Kalenderjahres abzubilden.In der UV-Jahresmeldung sind keine Angaben erforderlich zum 

  • Personengruppenschlüssel,
  • Staatsangehörigkeitsschlüssel,
  • Beitragsgruppenschlüssel,
  • Tätigkeitsschlüssel, 
  • Rechtskreis,
  • SV-Entgelt sowie zur
  • Währung, Gleitzone und Mehrfachbeschäftigung. 

Darüber hinaus entfallen in der UV-Jahresmeldung die Angaben zu den geleisteten Arbeitsstunden, die bislang im DBUV anzugeben  sind.