Hilfe bei Gefährdungsbeurteilung

Alle Arbeitgeber sind – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter – dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und die Ergebnisse dieser Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung entweder selbst durchführen oder andere fachkundige Personen damit beauftragen. Nun ist der bewährte, branchenunabhängige „Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) grundlegend überarbeitet worden. Dabei wurden sämtliche Kapitel neu gefasst und an die aktuelle Regelsetzung und den Stand der arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse angepasst.

Praxistipp:

Den Ratgeber und weitere Informationen zur Gefährdungsbeurteilung finden Sie hier.