Aushangpflichten im Betrieb

Zahlreiche Gesetze regeln die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern. Damit sich die Mitarbeiter darüber informieren können, haben Arbeitgeber bestimmte Gesetze und Dokumente auszuhängen oder zur Einsichtnahme bereitzuhalten.

Aushänge und Auslagen

Wie die Arbeitnehmer richtig zu informieren sind, ist manchmal verwirrend. Einmal ist in den Vorschriften von „Auslegen“ die Rede, ein anderes Mal von „Aushängen“ oder auch vom „Zugänglichmachen“. Gemeint ist damit immer: Die Mitarbeiter sollen sich ungestört über ihre Rechte informieren können, ohne von Vorgesetzten dabei beobachtet zu werden, zum Beispiel im Pausenraum. Die Texte in der Personalabteilung bereitzuhalten, ist daher nicht sinnvoll. Wenn Mitarbeiter im Außendienst tätig sind, reicht es aus, die Vorschriften in Ihren Betriebsräumen bereitzuhalten. Haben alle Mitarbeiter im Unternehmen Zugang zu einem Computer, dürfen Sie die Texte auch im Intranet veröffentlichen. Ändert sich zum Beispiel ein Gesetz, ist entsprechend die Neufassung auszuhängen. Praktisch sind daher die im Buchhandel fertig erhältlichen Zusammenstellungen. Diese sind manchmal schon mit einer Schnur zum Aufhängen versehen und können an geeigneter Stelle ausgehängt werden. Sie können dann anhand der Auflage leicht erkennen, ob Sie noch über die notwendige aktuelle Fassung verfügen.

Übersetzungen nicht erforderlich

Beschäftigen Sie fremdsprachige Mitarbeiter, sind Sie nicht verpflichtet, die Texte übersetzen zu lassen und möglicherweise für Übersetzungsfehler zu haften. Die Verantwortung liegt bei den Mitarbeitern. Es spricht aber nichts dagegen, einen fremdsprachigen Hinweis auf den Inhalt der Textsammlung zu geben.

Verletzung der Aushangpflicht

Verstöße gegen die Aushangpflicht können ganz unterschiedliche Folgen haben. Nach manchen Gesetzen kann ein Bußgeld von bis zu 2.500 EUR verhängt werden. Dramatischer können die Folgen sein, wenn ein Mitarbeiter aus Unkenntnis zum Beispiel Unfallverhütungsvorschriften außer Acht lässt und ihm etwas zustößt oder er seine Rechte nicht form- oder fristgerecht geltend macht – dann drohen Schadenersatzforderungen.