Betriebsgeheimnisse

Verschwiegenheitspflicht und soziale Medien

Soziale Medien gewinnen nicht nur im privaten Bereich an Bedeutung. Das Nutzungsverhalten von Arbeitnehmern ist jedoch unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten nur sehr schwer und vor allem nicht pauschal zu bewerten.

Grundsätzlich können Sie Ihren Mitarbeitern nicht untersagen, sich in sozialen Medien über die Arbeit und/oder den Arbeitgeber zu äußern, schon gar nicht in deren Freizeit, und müssen unter Umständen auch kritische Äußerungen hinnehmen. Die Grenze der zulässigen Meinungsäußerung ist allerdings immer dann überschritten, wenn der Mitarbeiter den Arbeitgeber oder das Unternehmen schädigt. Beleidigungen, grob unsachliche Angriffe, unwahre Behauptungen, Schmähungen oder Diskriminierungen von Vorgesetzten und Kollegen müssen Sie nicht hinnehmen. Allerdings stellen diese Verfehlungen keinen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verschwiegenheit über Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse dar, sondern sind mit anderen arbeitsvertraglichen oder gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar.

Möchten Sie verhindern, dass Ihre Mitarbeiter zum Beispiel Bilder von Ihren Angestellten im Dienst oder aus dem Inneren Ihrer Betriebsstätte bei Facebook oder anderswo posten, stellen Sie verbindliche und klare Regelungen auf.

Wie schwierig der Umgang mit dieser Materie im Einzelfall sein kann, zeigt sich zusammengefasst am Fall einer Pflegekraft, die in einer besonderen Situation ohne Erlaubnis Bilder eines zu betreuenden kleinen Kindes auf ihrem privaten Account veröffentlicht hatte. Der Arbeitgeber sah in der ungenehmigten Veröffentlichung von Patientenbildern unter anderem einen schweren Verstoß gegen die Schweigepflicht und kündigte der Mitarbeiterin. Vor Gericht hatte die Kündigung jedoch keinen Bestand. Obwohl der Rechtsverstoß grundsätzlich bestätigt wurde, hielt das LAG die Kündigung aufgrund der sehr besonderen Umstände des Einzelfalls für unverhältnismäßig (LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. April 2014, 17 Sa 2200/13). An diesem Fall zeigt sich nur zu gut, dass die gesetzlichen Regelungen mit den Entwicklungen im Spannungsfeld von sozialen Medien und arbeitsrechtlicher Verschwiegenheitspflicht nicht Schritt halten.

Deshalb ist Arbeitgebern unbedingt zu empfehlen, sogenannte Social Media Guidelines aufzustellen, um den Umgang der Mitarbeiter im Zusammenhang mit ihrem Arbeitsverhältnis und sozialen Medien zu regeln und sie für dieses Thema zu sensibilisieren.