Rückführung des Solidaritätszuschlags

Der Solidaritätszuschlag entfällt ab 2021 für ca. 90 Prozent derjenigen, die ihn bis dato auf ihre Lohn- oder Einkommensteuer zu zahlen haben. Die bestehende Freigrenze, bis zu der auf die Steuern kein Solidaritätszuschlag erhoben wird, wurde zum 1. Januar 2021 deutlich angehoben. Wir stellen die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtigen Änderungen vor.