Jahresmeldungen 2020

Wie und für wen gemeldet wird

Die Jahresmeldungen haben für Arbeitnehmer eine hohe Bedeutung. Denn die gemeldeten Entgelte werden auch an die Rentenversicherung übermittelt und dienen später als Basis für die Berechnung der gesetzlichen Renten. Deshalb ist es wichtig, dass die Jahresmeldungen immer vollständig, fehlerfrei und lückenlos erstellt werden.

Wie gemeldet wird

Die Jahresmeldungen für die Beschäftigten erstellen Arbeitgeber elektronisch über ihre Entgeltabrechnungssoftware oder eine maschinelle Ausfüllhilfe wie sv.net im Rahmen des DEÜV-Meldeverfahrens. Für die Jahresmeldungen ist der Abgabegrund „50” vorgesehen. Die elektronische Übermittlung erfolgt an die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse bzw. Minijob-Zentrale).

Unfallversicherung separat melden

Zusätzlich zu den SV-Jahresmeldungen haben die Arbeitgeber für Prüfzwecke der Deutschen Rentenversicherung separate UV-Jahresmeldungen elektronisch zu übermitteln (Abgabetermin: 16. Februar 2021). Die Meldungen mit Abgabegrund „92” erfolgen für alle unfallversicherungspflichtigen Arbeitnehmer – auch für geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte.

Für wen gemeldet wird

Für das Jahr 2020 müssen für alle Beschäftigten SV-Jahresmeldungen erstellt werden, die am 31. Dezember 2020 sozialversicherungspflichtig oder geringfügig entlohnt beschäftigt (Personengruppe „110”) sind.

Praxistipp

Für kurzfristig Beschäftigte sind seit einigen Jahren keine Jahresmeldungen mehr abzugeben.