Neue Insolvenzordnung

In BKK Service 4-2015 haben wir über die geplante Änderung der Insolvenzordnung berichtet. Bekanntlich hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen eines Referentenentwurfs (Stand 16. März 2015) ein Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz vorbereitet. Seit 29. September 2015 liegt nun der entsprechende Gesetzentwurf der Bundesregierung hierzu vor.

Über die im Referentenentwurf angedachten Änderungen hinaus ist auch eine wesentliche Änderung bezüglich der Insolvenzantragstellung vorgesehen. Künftig soll ein Insolvenzantrag nicht allein dadurch unzulässig werden, dass die zugrunde liegende Forderung erfüllt wird. Damit soll die Möglichkeit, auf eine frühzeitige Abklärung der Zahlungsunfähigkeit eines Schuldners hinzuwirken, weiter verbessert werden.