Neuer Anlauf für die Flexi-Rente

Nachdem es zur Mitte des Jahres 2015 so schien, als habe sich die Koalitionsarbeitsgruppe „Flexible Übergänge vom Erwerbsleben in den Ruhestand“ festgefahren, präsentierte diese am 10. November in Berlin dann doch noch Eckpunkte für eine Neuregelung. Danach sollen die bisherigen starren Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Rente vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze durch ein dynamisches Verfahren ersetzt werden: Wenn Rentner vor der Regelaltersgrenze hinzuverdienen, sollen 40 Prozent dieses Hinzuverdienstes auf die Rente angerechnet (also von ihr abgezogen) werden.

Ausgenommen von dieser Anrechnung bliebe ein bestimmter Freibetrag; die Höhe dieses Freibetrages soll im Gesetzgebungsverfahren noch festgelegt werden. Eine Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze soll zukünftig rentenversicherungspflichtig sein, die hälftigen Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung sollen für Beschäftigungen ab der Regelaltersgrenze entfallen.