Steuerklassen prüfen lassen

Durch einen technischen Fehler in der ELStAM-Software wurde Arbeitgebern für eine Reihe von Arbeitnehmern, die der Steuerklasse III angehören, seit September 2015 versehentlich die Steuerklasse IV übermittelt. Das hat einen falschen Steuerabzug zur Folge. Daher unser Appell: Bitte prüfen Sie gemeinsam mit Ihren Mitarbeitern, ob die Entgeltabrechnungen seit September 2015 mit der korrekten Steuerklasse vorgenommen wurden. Beruht die Entgeltabrechnung auf einer falschen Steuerklasse, so müssen die Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt einen formlosen Antrag auf Korrektur stellen. Im Monat nach einem solchen Korrekturantrag wird dann wieder die korrekte Steuerklasse an den Arbeitgeber übermittelt.