Änderung im Datenaustausch: Beitragssatzdatei mit nur noch einer Betriebsnummer

Bereits seit dem 1. Juli 2017 gilt für den Datenaustausch von Arbeitgebern mit der BKK WIRTSCHAFT & FINANZEN ausschließlich die West-Betriebsnummer 469 676 93.

Grund ist eine Anpassung der sogenannten Beitragssatzdatei, die zentral von der Informationstechnischen Servicestelle der Gesetzlichen Krankenversicherung GmbH (ITSG) verwaltet wird. Sie enthält Beitrags-, Umlage- und Erstattungssätze der einzelnen Krankenkassen und zeigt an, welche Datenannahme- und -verteilstelle ein Arbeitgeber für Sozialversicherungsmeldungen und Beitragsnachweise zu nutzen hat. Die BKK-Betriebsnummer des Rechtskreises Ost ist darin nun nicht mehr enthalten.

Alle Datenaustauschverfahren (DEÜV-Meldungen, Beitragsnachweise, Meldungen über Versorgungsbezüge, Verdienstbescheinigungen etc.) sind von dieser Änderung betroffen, Ummeldungen sind aber nicht erforderlich. Wichtig ist nur, dass die Abrechnungs-Software aktualisiert wird.

Praxistipp:

Die Trennung nach Rechtskreisen (West und Ost) in Meldungen für Arbeitnehmer bleiben unabhängig davon weiterhin bestehen. Aus ihr leiten sich auch weiterhin unterschiedliche Beitragsbemessungsgrenzen in Renten- und Arbeitslosenversicherung ab.