Kindergeld: Änderungen ab 2018

Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 23. Juni 2017 bringt Änderungen bei der Beantragung von Kindergeld. Nach der gesetzlichen Neuregelung in § 66 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes wird das Kindergeld rückwirkend nur noch für die letzten sechs Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist. Die Regelung gilt für Anträge, die nach dem 31. Dezember 2017 eingehen. Betroffene sollten also darauf achten, dass Anträge auf Kindergeld rechtzeitig gestellt werden.