Insolvenzgeldumlage sinkt 2018

Der Umlagesatz zur Insolvenzgeldversicherung wird ab dem 1. Januar 2018 erneut gesenkt, und zwar von 0,09 auf 0,06 Prozent. Die Absenkung wird durch gestiegene Rücklagen zur Finanzierung des Insolvenzgeldes möglich. Der Bundesrat hat der entsprechenden Verordnung am 22. September 2017 zugestimmt.

Die Insolvenzgeldumlage wird durch einen monatlichen Beitrag von den Arbeitgebern getragen und dient der Finanzierung des Anspruchs der Arbeitnehmer auf Insolvenzgeld sowie der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. Arbeitnehmern steht Insolvenzgeld zu, wenn sie im Inland beschäftigt waren und bei einem Insolvenzereignis für die vorausgegangenen drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt haben.