Betriebliche Weiterbildung

Regelungen zur beruflichen Weiterbildung

Alle sechs bis sieben Jahre verdoppelt sich heute das verfügbare Wissen. Berufliche Fortbildung ist daher ein Muss. Durch sie können Ihre Mitarbeiter mit der Zeit gehen und ihre Kenntnisse und Fertigkeiten an neue Techniken und Entwicklungen anpassen. Für Sie als Arbeitgeber ist es daher wichtig zu wissen,

  • ob und welche Fortbildungen Ihre Mitarbeiter verlangen können und
  • wie Sie Ihre Investitionen in die Mitarbeiter absichern und sie an das Unternehmen binden können.

Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung und die berufliche Umschulung für staatlich anerkannte Ausbildungsberufe nach festgelegten Ausbildungsordnungen. Die Vorschriften zur beruflichen Fortbildung im BBiG bilden die Grundlage für Fortbildungsordnungen, die unter anderem die Lerninhalte und die Prüfungen festlegen. Für die tägliche betriebliche Praxis enthält das Gesetz keine Bestimmungen.

Bildungsurlaub

Der Bildungsurlaub ist nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern Hoheit der Bundesländer. In Bayern und Sachsen besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub, alle anderen Länder haben eigene Gesetze dazu erlassen.