Betriebliche Weiterbildung

Bildungsurlaub

Die Bildungsurlaubsgesetze regeln einen individuellen Anspruch Ihrer Mitarbeiter auf Teilnahme an Bildungsurlaubsveranstaltungen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, haben Sie Ihre Mitarbeiter für die Dauer der Teilnahme freizustellen und das Gehalt weiterzuzahlen.

Zulässige Bildungsurlaubsthemen

Die Inhalte der Landesgesetze decken sich weitestgehend: Der Bildungsurlaub soll der politischen und beruflichen Arbeitnehmerweiterbildung dienen. In einigen Ländern ist auch die allgemeine oder kulturelle Weiterbildung erlaubt. Werfen Sie also einen Blick in das für Ihr Bundesland geltende Gesetz, um die konkreten Regelungen zum Bildungsurlaub zu ermitteln.

Die berufliche Arbeitnehmerweiterbildung soll vorrangig die berufsbezogene Handlungskompetenz fördern. Dabei ist ein Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit nicht unbedingt erforderlich. Ihr Mitarbeiter darf auch Kenntnisse erwerben, die er allgemein zu seinem Vorteil einsetzen kann. Die politische Weiterbildung soll es dem Mitarbeiter ermöglichen, sich in Staat, Gesellschaft und Beruf zu orientieren. Er soll soziale, politische und gesellschaftliche Verhältnisse erkennen und beurteilen können, um aktiv seine staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten wahrzunehmen. Dieses Fortbildungsziel wurde ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht gebilligt.

Nur anerkannte Weiterbildungen

Einen Anspruch auf Bildungsurlaub hat Ihr Mitarbeiter nur dann, wenn die Weiterbildungsmaßnahme von der zuständigen Behörde als Bildungsurlaub anerkannt wurde. Dazu muss die Bildungsveranstaltung jedermann offenstehen und Wissen vermitteln. Sie darf nicht überwiegend der Freizeitgestaltung dienen. Die Arbeitsgerichte haben schon zahlreichen Maßnahmen die Anerkennung versagt, weil die formellen Voraussetzungen nicht eingehalten wurden oder die Inhalte im Beruf offensichtlich nicht verwertbar waren.

Bildungsurlaubsdauer

Je nach Bundesland darf der Bildungsurlaub unterschiedlich lang dauern. Auch die Übertragung auf das folgende Kalenderjahr oder das Zusammenfassen der Zeit für mehrere Jahre ist nicht einheitlich geregelt. Ebenso wie der Erholungsurlaub ist der Bildungsurlaub von Ihrem Mitarbeiter anzumelden (Sonderurlaub) und von Ihnen zu genehmigen. Eine Selbstbeurlaubung ist nicht gestattet.

Konkrete berufsbezogene Fortbildung

Natürlich können Sie Ihre Mitarbeiter jederzeit zu einer Fortbildung schicken, um sie zu qualifizieren. Dies erlaubt Ihnen das Direktionsrecht als Arbeitgeber. Erfolgt die Fortbildung auf Ihren Wunsch hin, tragen Sie auch die Kosten.

 

Praxistipp:

Prüfen Sie die Ausschreibung und die Inhalte der Weiterbildung oder lassen Sie sich die behördliche Anerkennung bestätigen.