Praxistipp:

Schließen Sie bereits vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme eine wirksame Fortbildungsvereinbarung ab, in der die Rechte und Pflichten der Beteiligten schriftlich fixiert werden. Beachten Sie, dass auch Tarifverträge Formvorschriften vorsehen können.

Betriebliche Weiterbildung

Ihre Absicherung – die Rückzahlungsvereinbarung

Damit Ihr Mitarbeiter mit den frisch erworbenen Kenntnissen nicht direkt zur Konkurrenz wechselt, können Sie ihn für eine bestimmte Zeit an Ihr Unternehmen binden. Kündigt er vor Ablauf der Bindungsdauer, hat er Ihnen dann die Kosten seiner Qualifizierungsmaßnahme ganz oder teilweise zu erstatten.