Meldeverfahren ab 1. Januar 2021 vereinfacht

Am 23. Juni 2020 ist im Bundesgesetzblatt das „Siebte Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (7. SGB IV-ÄndG) verkündet worden. Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen zur Anpassung oder Verbesserung bestehender Verfahren in der Sozialversicherung.