Neue Umlagesätze im U1-Verfahren

Die Umlagesätze zum U1-Verfahren der BKK W&F ändern sich ab 1. September 2020. Dies haben die Arbeitgebervertreter in der Sitzung des Verwaltungsrates des BKK Landesverbands Mitte am 23. Juli 2020 beschlossen:

 UmlagesatzErstattung
U1, ermäßigter Umlage- und Erstattungssatz1,8 v.H.
(bisher: 1,5 v.H.)
50 %1
U1, allgemeiner Umlage- und Erstattungssatz2,2 v.H.
(bisher: 1,8 v.H.)
60 %1
U1, erhöhter Umlage- und Erstattungssatz4,1 v.H.
(bisher: 3,4 v.H.)
80 %1

1Die Arbeitgeberbeitragsanteile sind mit diesem Erstattungssatz bereits abgegolten.

Die Sätze gelten vorbehaltlich der Genehmigung durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Die angepassten Sätze tragen den fehlenden Umlageeinnahmen infolge des Bezuges von Kurzarbeitergeld und Stundungen und den überdurchschnittliche Ausgaben in den Monaten März und April 2020 infolge deutlich erhöhter Leistungsantragszahlen sowie einer längeren durchschnittlichen Leistungsdauer Rechnung. Das Leistungsantragsverhalten im U1-Verfahren hat sich seit Mai 2020 wieder normalisiert, sodass bei der Festlegung nur die Einnahmen und Ausgaben bis einschließlich 30. Juni 2020 bewertet wurden.