Mutterschaftsleistungen bei Kurzarbeit

Zahlreiche Betriebe haben aufgrund der Corona-Pandemie für ihre Beschäftigten Kurzarbeit anmelden müssen. Bei vielen Arbeitgebern und deren beschäftigten Schwangeren besteht Unsicherheit darüber, wie sich die Kurzarbeit bei Beschäftigungsverboten und Schutzfristen auf den Mutterschutzlohn, das Mutterschaftsgeld sowie ggf. auf den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld auswirkt. Das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ), das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und das Bundesarbeitsministerium (BMAS) haben aus diesem Grund ein Orientierungspapier entwickelt, um ein einheitliches Vorgehen in der Praxis zu gewährleisten. Demnach können schwangere und stillende Frauen in Beschäftigungsverboten und in den Mutterschutzfristen auch während der Kurzarbeit ohne Einkommensverluste die vollen Mutterschaftsleistungen erhalten.