Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat zur Frage der Abgrenzung zwischen Bar- und Sachlohn im Zusammenhang mit einer Zusatzkrankenversicherung Stellung genommen. Der kleine, aber feine Unterschied: Liegt Sachlohn vor, kann der vom Arbeitgeber gewährte Versicherungsschutz wegen der anzuwendenden monatlichen Freigrenze von 44 EUR ggf. steuerfrei bleiben.