Unfallversicherung: Lohnnachweis nur noch digital

Für das Meldejahr 2018 können Arbeitgeber ihre Lohnsummen nur noch digital an die gesetzliche Unfallversicherung melden. In den Jahren 2016 und 2017 war neben dem digitalen auch der alte Papierlohnnachweis verpflichtend. Diese Übergangsphase ist jetzt abgeschlossen, wie aus einer Pressemitteilung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hervorgeht. Der Lohnnachweis ist die Grundlage für den Beitragsbescheid, den die Berufsgenossenschaften an die Unternehmen versenden. Unternehmen haben die entsprechenden Meldungen über ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder über sv.net an die für sie zuständige Berufsgenossenschaft zu übermitteln. Alle anderen Übermittlungswege wie Papierformular, Extranet oder Fax sind gesetzlich nicht mehr zulässig.

Für das Meldejahr 2018 können die Unternehmen die erforderlichen Stammdaten bereits seit dem 1. November 2017 elektronisch im Stammdatendienst der Unfallversicherung abrufen, für 2019 seit dem 1. November 2018.