Mehr Weiterbildungsförderung

Mit dem Qualifizierungschancengesetz („Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung“) soll die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte und Arbeitsuchende durch die Bundesagentur für Arbeit erweitert werden. Künftig sollen Arbeitnehmer unabhängig von ihrer Qualifikation, ihrem Lebensalter und der Größe des Unternehmens, in dem sie beschäftigt sind, durch eine teilweise oder vollständige Übernahme der Weiterbildungskosten gefördert werden können.

Voraussetzung für die neue Förderung ist, dass die jeweilige Weiterbildung über eine kurzfristige, arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgeht (länger als vier Wochen dauert), außerhalb des eigenen Betriebes stattfindet und von einem für die Förderung zugelassenen Weiterbildungsträger durchgeführt wird. Der Erwerb des Berufsabschlusses muss mindestens vier Jahre zurückliegen und es darf in den letzten vier Jahren keine Weiterbildung besucht worden sein, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde. Das Qualifizierungschancengesetz soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.