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Steuerbefreiung für Weiterbildungsleistungen
Der Gesetzgeber will die im Koalitionsvertrag vorgesehene Weiterbildungsförderung durch den Arbeitgeber als Teil der Nationalen Weiterbildungsstrategie auch steuerlich durch flankierende Maßnahmen umsetzen. Mit der neuen Steuerbefreiungsvorschrift des § 3 Nr. 19 Einkommensteuergesetz (EStG) soll dieses Ziel erreicht werden.