Tabuthema: Depression und Arbeit

Umgang mit Depression am Arbeitsplatz

Depressionen sind eine Diagnose und kein persönliches Versagen. Diese Erkenntnis setzt sich immer mehr durch und hat bereits dazu geführt, dass sich depressiv Erkrankte häufiger professionelle Hilfe holen, Depressionen schneller erkannt und behandelt werden.

Ungeachtet der Gründe für die Zunahme von psychischen Erkrankungen gehört es zur Fürsorgepflicht von Führungskräften, sich um psychisch erkrankte Mitarbeiter zu kümmern. Auch wenn es nicht leicht ist, sollte mit den Betroffenen so früh wie möglich das Gespräch gesucht werden. Arbeitgeber sollten sich aber ihrer Grenzen bewusst sein: Es ist weder ihre Aufgabe noch die von Kollegen, als Therapeuten tätig zu werden oder Ursachenforschung zu betreiben. Wichtig ist festzustellen, dass Handlungsbedarf bei einem bestimmten Mitarbeiter besteht und eine entsprechende Beratung und eine gezielte Therapie eingeleitet werden sollten. Denn damit steigen die Chancen, dass eine längere Krankschreibung verhindert wird und der Mitarbeiter weiterhin seine Tätigkeit ausführen kann.

Bei psychisch erkrankten Beschäftigten, die für eine längere Zeit erkrankt sind, empfiehlt sich in vielen Fällen eine stufenweise Wiedereingliederung. Diese müssen Arbeitgeber allen mindestens sechs Wochen lang erkrankten Mitarbeitern anbieten. Dabei sollten die getroffenen Vereinbarungen zur Wiedereingliederung regelmäßig – mit Unterstützung des Betriebsarztes, Psychologen oder Psychotherapeuten – überprüft und ggf. nachjustiert werden.

Praxistipp

Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe bietet für Unternehmen Schulungen und Informationsmaterial zum Thema Depression und psychische Gesundheit am Arbeitsplatz an.