Mindestlohn steigt

Der gesetzliche Mindestlohn soll ab 1. Januar 2019 von 8,84 EUR auf 9,19 EUR brutto pro Stunde angehoben werden, 2020 soll es eine weitere Steigerung auf 9,35 EUR geben. Das hat die Mindestlohnkommission Ende Juni 2018 beschlossen.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer, außer für Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach einer Arbeitsaufnahme. Für Ausbildungen, Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt der Mindestlohn nicht. In mehreren Branchen gibt es Mindestlöhne, die über dem allgemeinen Mindestlohn liegen.

Für die Beschäftigung von 450-EUR-Kräften würde sich die geplante Anhebung dahingehend auswirken, dass sich die maximalen Arbeitsstunden pro Monat auf 48,9 (2019) bzw. 48,1 Stunden (2020) verringern könnten. Die Bundesregierung muss die künftige Höhe des Mindestlohns noch per Mindestlohnverordnung festlegen. Dabei kann der Beschluss nur unverändert übernommen werden, es besteht keine Möglichkeit zur inhaltlichen Abweichung.