Praxistipp

Die GDA (Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie) gibt in einer Broschüre „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“. 

Psychische Belastungen richtig beurteilen

Durchführung der Gefährdungsbeurteilung

Wann sollte eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden?

Das Arbeitsschutzgesetz enthält keine Fristen, innerhalb derer eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss. In folgenden Fällen sollte sie erfolgen bzw. überprüft werden:

  • bei der Einrichtung neuer oder der Erstbeurteilung bestehender Arbeitsplätze,
  • bei jeder Änderung im Betrieb (Arbeitsorganisation, -verfahren),
  • bei der Anschaffung neuer Geräte, Maschinen oder Einrichtungen,
  • nach Änderung des Standes der Technik,
  • nach dem Auftreten von Arbeitsunfällen,
  • bei Störungen, Berufs- oder anderen Erkrankungen, hohen Fehlzeiten,
  • bei neuen Arbeitsschutzvorschriften.

Das Vorhandensein und die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung wird von den jeweiligen Aufsichtsbehörden kontrolliert und bei Nichtdurchführung sanktioniert.

Eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen kann gleichzeitig mit der Beurteilung der physischen Belastungen erfolgen. Der Arbeitgeber kann diese selber durchführen oder von externen Dienstleistern durchführen lassen.

Zu Beginn der Gefährdungsbeurteilung erfolgt eine Bestandsaufnahme, welche psychischen Belastungsfaktoren vorhanden sind. Dafür stehen verschiedene Verfahren wie schriftliche Mitarbeiterbefragungen, Einzel- oder Gruppengespräche, Beobachtungen, Workshops etc. zur Verfügung. Anschließend wird mithilfe von Personalverantwortlichen, Beschäftigten und ggf. einem Betriebsarzt oder anderen externen Fachkräften ermittelt, wo Verbesserungen notwendig sind, um gesundheitsgefährdende Arbeitsbelastungen zu minimieren oder zu beseitigen. Dabei muss ein Gleichgewicht zwischen den Betriebsinteressen und der physischen und psychischen Gesundheit der Mitarbeiter gefunden werden. So sollten sowohl Arbeitszeit- und Leistungsanforderungen überprüft als auch die Personalplanung und Qualifizierung von Mitarbeitern in den Blick genommen werden.