A1-Bescheinigung nur noch elektronisch

Seit dem 1. Juli 2019 können Arbeitgeber A1-Bescheinigungen für ihre Arbeitnehmer nur noch mit einem zertifizierten Entgeltabrechnungsprogramm oder einer maschinellen Ausfüllhilfe (z. B. sv.net) elektronisch beantragen. Die Übergangsregelung, nach der eine Beantragung in begründeten Einzelfällen noch in Papierform möglich war, ist inzwischen entfallen.

Bei Entsendungen ins europäische Ausland muss der Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer einen Antrag auf Ausstellung einer A1-Bescheinigung stellen. Mit ihr wird bescheinigt, dass die deutschen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit auch im Ausland weitergelten. Ein Fragen- und Antwortenkatalog finden Sie hier

Alles Wichtige rund um die A1-Bescheinigung können Sie in der nächsten Ausgabe des eMagazins 5/2019 als Schwerpunktthema lesen, unser Newsletter informiert Sie rechtzeitig.