Assistierte Ausbildung kann Betrieben helfen

Immer wieder klagen Unternehmen, dass sie ihre Ausbildungsstellen nicht besetzen können. Entweder weil sie gar keine Bewerbungen bekommen oder weil die Kandidaten nicht geeignet erscheinen. Der Gesetzgeber hat deshalb 2015 mit dem § 130 SGB III das Instrument der Assistierten Ausbildung geschaffen. Damit sollen auch junge Menschen eine Berufsausbildung mit qualifiziertem Abschluss erhalten, die dies allein nicht schaffen würden.