Datenaustausch Entgeltersatzleistung

Wenn Beschäftigte Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld oder Mutterschaftsgeld beantragen, benötigen die Leistungsträger vom Arbeitgeber Angaben über das Beschäftigungsverhältnis. Diese Daten werden im Rahmen des „Datenaustausches Entgeltersatzleistungen“ erhoben. Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 wurde dieses Verfahren nun in einigen Punkten optimiert.

Der Datenaustausch erfolgt aus zertifizierten Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen (sv.net). Über das gleiche Verfahren erhalten die Arbeitgeber auf Antrag Auskunft über Vorerkrankungszeiten des Beschäftigten, die für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung wichtig sind.