Sofortmeldung

Inhalt der Sofortmeldung und Datenübermittlung

Die Sofortmeldung muss den Familien- und Vornamen, die Versicherungsnummer, die Betriebsnummer des Arbeitgebers und den Tag der Beschäftigungsaufnahme enthalten. Ist die Versicherungsnummer des Arbeitnehmers zum Zeitpunkt der Abgabe der Sofortmeldung nicht bekannt, sind zusätzlich die für die Vergabe einer Versicherungsnummer erforderlichen Daten und gegebenenfalls die Europäische Versicherungsnummer mit der Sofortmeldung zu übermitteln. Die ermittelte oder neu vergebene Versicherungsnummer wird dem Arbeitgeber direkt von der DSRV mitgeteilt. Für die Datenübermittlung zwischen den Arbeitgebern und der DSRV sind die Datensätze DSKO und DSME mit den zugehörigen Datenbausteinen (für die Sofortmeldung ist der Datenbaustein DBSO maßgebend) zu verwenden