Höherer Mindestlohn für Zeitarbeitnehmer

Die Mindestlöhne für Zeitarbeiter sind zum 1. Juni 2016 gestiegen: von 8,80 EUR auf 9,00 EUR im Tarifgebiet West und von 8,20 EUR auf 8,50 EUR im Tarifgebiet Ost. Diese Erhöhung gilt bis zum 31. Dezember 2016. Sie ist auf einen Tarifvertrag für die Branche der Arbeitnehmerüberlassung (dritte Stufe) zurückzuführen, der eine stufenweise Erhöhung der Lohnuntergrenze vorsah.

In bestimmten Branchen erhalten Zeitarbeitnehmer neben dem Basislohn auch Zuschläge. Sie orientieren sich am Basislohn und sind gestaffelt nach der Beschäftigungsdauer beim Kunden beziehungsweise Entleiher. Der erste Zuschlag wird nach vier oder sechs Wochen gezahlt; weitere Zuschläge folgen nach drei, fünf, sieben und neun Monaten. Wegen ihrer Koppelung an den Basislohn steigen daher auch diese sogenannten Branchenzuschläge.

Praxistipp:

Die aktuellen Tarifwerte für Zeitarbeitnehmer finden Sie unter:
www.bzatarif.com