Teilzeitarbeit: Aktuelle Entwicklungen

Die Pläne der Bundesregierung

Laut Koalitionsvertrag und aktuellen Bekanntmachungen aus dem Bundesarbeitsministerium soll es ab 1. Januar 2019 ein gesetzlich verbrieftes Rückkehrrecht von Teilzeit- in Vollzeitarbeit geben (sog. Brückenteilzeit) – allerdings nicht für alle Beschäftigten. Geplant ist im Einzelnen:

  • Alle, auch bereits teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, sollen den gesetzlichen Anspruch erhalten, ihre Arbeitszeit für einen vorab festgelegten Zeitraum von maximal fünf Jahren zu verringern und danach wieder auf die ursprüngliche Arbeitszeit zu erhöhen.
  • Dieser Rückkehranspruch soll nur für Unternehmen mit über 45 Mitarbeitern gelten.
  • In Unternehmen von 46 bis 200 Mitarbeitern soll pro angefangene 15 Mitarbeiter jeweils nur ein Mitarbeiter einen befristeten Reduzierungsanspruch erhalten.
  • Erst in Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern soll ein verbindliches Recht auf befristete Teilzeit für alle Mitarbeiter gelten.
  • Frühestens ein Jahr nach Ende einer Teilzeitphase darf erneut eine Verringerung der Arbeitszeit verlangt werden.

Ob und wann die Pläne, die ungefähr 45 % der Arbeitnehmer in Deutschland vom Recht der befristeten Teilzeitarbeit ausnehmen würden, weil sie in kleineren Betrieben arbeiten, in dieser Form umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.