Versichertenentlastungsgesetz auf dem Weg

Der neue Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat ohne unnötig Zeit zu verlieren mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages begonnen. Unter anderem das darin formulierte GroKo-Ziel, dass die Beiträge zur Krankenversicherung wieder in gleichem Maße von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu leisten sind, soll mit dem erforderlichen zeitlichen Vorlauf im Rahmen eines GKV-Versichertenentlastungsgesetzes realisiert werden. Konkret ist beabsichtigt, dass sich die Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2019 hälftig an dem bis dato von den Arbeitnehmern allein zu tragenden kassenindividuellen Zusatzbeitrag beteiligen. Der gesetzlich festgelegte allgemeine Beitragssatz (derzeit 14,6 %) bleibt indes unverändert.

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf eine Halbierung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für Selbstständige in der freiwilligen Krankenversicherung sowie ein Maßnahmenpaket zur Reduzierung der bei den Krankenkassen angehäuften Beitragsrückstände aufgrund der sog. obligatorischen Anschlussversicherung vor. Wir informieren Sie ausführlich in unserer nächsten Ausgabe des BKK Service.