Sabbatical – Auszeit vom Job

Sabbatical-Modell entscheidend

Endlich mal raus aus dem täglichen Arbeitstrott, richtig abschalten und Dinge tun, für die sonst keine Zeit ist – das sind Herzenswünsche vieler Arbeitnehmer. Immer mehr Unternehmen reagieren auf diese Bedürfnisse und bieten ihren Mitarbeitern sogenannte Sabbatical- Modelle an, mit denen sie für mehrere Monate bezahlt oder unbezahlt aus dem Job aussteigen können. Wenn sich einer Ihrer Arbeitnehmer für ein Sabbatical (englische Kurzform für „Sabbatjahr“) entscheidet, ist es wichtig zu wissen, wie sich dies auf die Sozialversicherung und die Entgeltabrechnung auswirkt.

Die sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen eines Sabbaticals sind zunächst einmal abhängig vom gewählten Modell. Zudem spielt die konkrete praktische Ausgestaltung des Sabbaticals eine wesentliche Rolle. Wichtig ist, dass die Vereinbarung eines Sabbaticals aus Nachweisgründen in jedem Fall schriftlich in Form eines Zusatzvertrages zum Arbeitsvertrag getroffen wird. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick, welche Modelle möglich sind, wie sie sich sozialversicherungsrechtlich auswirken und was Sie bei der Entgeltabrechnung zu beachten haben.

Praxistipp:

Der Begriff „Sabbatjahr“ ist irreführend, da die längere Auszeit nicht zwingend ein Jahr umfassen muss.