Haut- und Augenschutz

Geeignete Schutzmaßnahmen

Stellen Sie Ihren Mitarbeitern, die im Freien arbeiten, geeignete Arbeitskleidung zur Verfügung. Hierzu gehören Textilien, die vor UV-Strahlung schützen, Kopfbedeckungen mit Krempe und Nackenschutz sowie Sonnenbrillen mit UV-Filter (siehe oben). Unbedeckte Körperstellen sollten mit einem wasserfesten Sonnenschutz ab Lichtschutzfaktor 30 eingecremt werden. Sinnvolle Schutzmaßnahmen sind beispielsweise auch Sonnensegel über dem Arbeitsplatz oder Überdachungen bei Fahrzeugen, Baugerüsten oder Maschinen. Leider lässt sich bei Tätigkeiten im Freien direkte Sonneneinstrahlung nicht immer vermeiden. In diesen Fällen sollte die Arbeit, falls möglich, in die frühen – kühleren – Morgenstunden verlegt werden. Die besonders intensive UV-Belastung zur Mittagszeit (11–15 Uhr) kann durch Pausen oder die zeitliche Umverteilung von Arbeitsaufgaben umgangen werden.

Sofortmaßnahmen in Notfällen:  

Treten bei Arbeitnehmern Schwindel, Übelkeit und Schwäche auf, könnte es sich um einen Hitzekollaps oder Sonnenstich handeln. Bringen Sie den Betroffenen an einen kühlen, schattigen Ort und lockern beziehungsweise entfernen Sie eng sitzende Kleidung. Geben Sie dem Betroffenen schluckweise Wasser oder – im optimalen Fall – elektrolythaltige Getränke und versuchen Sie, den Körper mit kalten Umschlägen abzukühlen. Bei Bewusstlosigkeit ist der Betroffene in die stabile Seitenlage zu bringen und sofort der Notarzt zu rufen

Praxistipp:

Bei Hitze ist es besonders wichtig, ausreichend zu trinken, um den Flüssigkeitsverlust auszugleichen. Besonders geeignet sind Mineralwasser und Saftschorlen. Stellen Sie Ihren Mitarbeitern daher ausreichend Getränke zur Verfügung, die direkt am Arbeitsplatz griffbereit sein sollten.