Praxistipp:

Die App „Europäische Krankenversicherungskarte“ ist eine Anleitung zur Benutzung der EHIC in den 28 EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Mazedonien und der Schweiz. Sie enthält allgemeine Informationen zur EHIC, zu Notrufnummern, den abgedeckten Behandlungen und Kosten, über das Verfahren der Kostenerstattung und Ansprechpartner für den Fall des Verlusts der EHIC.

Auch auf den Internetseiten der BKK W&F finden Sie weitere Infos zum Thema Krankversicherungsschutz im Ausland.

Krankenversicherungsschutz im Auslandsurlaub

Sicherlich verbringen auch aus Ihrem Unternehmen viele Betriebsangehörige ihren Urlaub im Ausland. Damit sie ihren Urlaub unbeschwert verleben können, sollten Arbeitnehmer rechtzeitig vor Reiseantritt an den Krankenversicherungsschutz im Auslandsurlaub denken.

Die BKK bietet ihren Versicherten Versicherungsschutz in den auf der Karte grün eingezeichneten Ländern an.

In diesen Ländern können Versicherte mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), welche sich auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte befindet, direkt zum Arzt gehen und erhalten dort sofort die notwendigen medizinischen Leistungen. Dies gilt immer dann, wenn sie sich an einen Vertragsleistungserbringer im jeweiligen Staat wenden und die Leistung im Aufenthaltsstaat zu den gesetzlichen Leistungen gehört. BKK-Versicherte genießen zusätzlich Krankenversicherungsschutz während eines Urlaubes in folgenden Staaten (auf der Karte gelb eingezeichnet):

  • Bosnien-Herzegowina
  • Tunesien
  • Türkei

In diesen Ländern haben die Versicherten den „Auslandskrankenschein” bei der örtlichen Krankenkasse vorzulegen und gegen einen Behandlungsausweis einzutauschen. Erst danach können sie einen behandelnden

Vertragsarzt vor Ort aufsuchen. Die BKK darf in einem solchen Fall nur die Kosten für Notfallleistungen übernehmen. In Bosnien- Herzegowina können Sie sich in akuten Fällen auch direkt an eine Gesundheitseinrichtung wenden. Dazu legen Sie Ihren „Auslandskrankenschein“ dort vor.

In den in unserer Karter rot eingezeichneten Ländern (auch innerhalb Europas) besteht kein Krankenversicherungsschutz durch die BKK.

Da es in vielen Urlaubsorten Ärzte gibt, die nur gegen Barzahlung behandeln, können Mehrkosten für Leistungen entstehen, die die Krankenkassen nicht übernehmen dürfen. Auch die Kosten für einen eventuell notwendigen Rücktransport nach Deutschland dürfen die Krankenkassen nicht übernehmen. Daher ist der Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen – Ihre BKK berät Sie und Ihre Mitarbeiter gern zu diesem Thema.