Maschinelle Abfrage der Versicherungsnummer

Wenn Ihnen die Rentenversicherungsnummer eines Arbeitnehmers nicht bekannt ist, können Sie eine vorhandene Versicherungsnummer spätestens ab 1. Januar 2017 mithilfe Ihrer Entgeltabrechnungssoftware bei der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) abfragen. Hierfür werden die persönlichen Daten Ihres Mitarbeiters (Name, Anschrift und Geburtsdatum) übermittelt. Die Abfrage ist nicht verpflichtend, die erste Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers können Sie auch weiterhin ohne Versicherungsnummer durchführen.