DBA Deutschland-Finnland unterzeichnet

Am 19. Februar 2016 wurde ein neues Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Finnland und Deutschland unterzeichnet. Das Abkommen muss noch von den Parlamenten der beiden Länder verabschiedet werden. Es ist nach seinem Inkrafttreten in beiden Vertragsstaaten ab dem folgenden Kalenderjahr anzuwenden.

Das neue Abkommen basiert weitestgehend auf dem OECD-Musterabkommen. Die Änderungen betreffen vor allem die Besteuerung von Altersruhegeldern und den Informationsaustausch.