Betriebssport – gut fürs Klima

Versicherung beim Betriebssport

In der Regel sind Ihre Mitarbeiter auch beim Betriebssport versichert. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin. Die Voraussetzungen sind:

  • Der Sport muss als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dienen. Dabei spielt die Sportart keine Rolle – also können auch Trendsportarten wie Inline-Skaten versichert sein.
  • Der Sport muss regelmäßig stattfinden.
  • Ein klarer organisatorischer Bezug zum Unternehmen muss vorhanden sein. Das zeigt sich beispielsweise darin, dass Sie die Örtlichkeit zur Verfügung stellen oder feste Zeiten vorgeben.
  • Die Teilnehmer müssen im Wesentlichen Beschäftigte Ihres Betriebes sein. Ausnahme: Betriebssportgemeinschaften mehrerer Unternehmen können sich zu überbetrieblichen Sportgruppen zusammenschließen.

Ihre Arbeitnehmer sind zudem nicht nur beim Betriebssport selbst, sondern auch auf dem Weg dahin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz versichert. Dies gilt aber nicht, wenn sportliche Höchstleistungen oder die Wettkampfteilnahme im Vordergrund stehen. Auch sportliche Aktivitäten von Mitarbeitern, die als Freizeitgestaltung zu bewerten sind, zum Beispiel eine mehrtägige Skifreizeit, sind nicht versichert.