Betriebssport – gut fürs Klima

Schritte zum Betriebssport

Die Entscheidung für eine Betriebssportgemeinschaft kann relativ schnell getroffen werden, bis zur Gründung bedarf es allerdings einiger Vorarbeiten: Zuerst muss die Rechtsform festgelegt werden. In der Regel wird man sich aus haftungsrechtlichen Gründen für einen rechtsfähigen Verein entscheiden.

  • Dann muss die Satzung entworfen und beim Registergericht mit dem zuständigen Rechtspfleger besprochen werden.
  • Der nächste Schritt ist die Gründungsversammlung mit der Wahl der verschiedenen Gremien und Vereinsorgane.
  • Ist die Vereinsgründung vollzogen, erfolgt die (kostenpflichtige) Anmeldung beim Registergericht. Dazu müssen Original und eine Kopie der Satzung, Kopien des Protokolls einschließlich der Teilnehmerliste der Gründungsversammlung und der Eintragungsantrag eingereicht werden.
  • Schließlich empfiehlt sich noch der Beitritt zum zuständigen Landesbetriebssportbund – schon aus versicherungsrechtlichen Gründen. Denn insbesondere Betriebssportwettkämpfe sind nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Die Sportversicherung der Landessportverbände deckt dies ab.

Existiert in Ihrem Betrieb oder bei Ihrer Behörde noch keine Betriebssportgemeinschaft und besteht Interesse, eine solche zu gründen, können Sie sich beim Deutschen Betriebssportverband e.V., beim örtlichen Betriebssport-Verband, dem Orts- oder Kreisverband oder dem zuständigen Landesbetriebssportverband beraten lassen.

Praxistipp:

Bewegung lässt sich zunächst auch mit gesundheitssportlichen Angeboten in Ihren Betrieb bringen. So besteht die Möglichkeit, Bewegungs- und Entspannungsübungen über das betriebliche Intranet anzubieten. Dies könnte Mitarbeiter dazu motivieren, Präventionsangebote wie Rückenschulen oder Entspannungskurse wahrzunehmen, die Ihr Betrieb organisiert oder unterstützt.