Zuwanderungsmöglichkeit für Führungskräfte erweitert

Zum 1. August 2017 ist das „Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration“ in Kraft getreten. Dies soll international tätigen Unternehmen erleichtern, ihre Arbeitnehmer in Deutschland einzusetzen. Es gilt für Arbeitnehmer, die innerhalb eines international tätigen Unternehmens mit Sitz außerhalb der EU in eine Unternehmensniederlassung nach Deutschland entsandt werden sollen. Für diesen Personenkreis gibt es nun einen neuen Aufenthaltstitel, die sogenannte ICT (Intra Corporate Transferee)-Karte, die für mindestens 90 Tage und höchstens drei Jahre zum Aufenthalt in Deutschland berechtigt. Sie gilt ausschließlich für Führungskräfte und Spezialisten, die über unerlässliche Spezialkenntnisse verfügen. Weitere Voraussetzungen: Der Arbeitnehmer war vor der Entsendung schon mindestens sechs Monate im Unternehmen beschäftigt, besitzt einen gültigen Arbeitsvertrag und seine Vergütung entspricht dem ortsüblichen Lohnniveau in Deutschland.