Steuerliche Anerkennung von Gehaltsumwandlungen

Vergütungsbestandteile der 2. Fallgruppe

Zu den Vergütungsbestandteilen, die nicht zwingend zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden müssen, zählen z.B.

Durch eine steuerlich zulässige Gehaltsumwandlung in die vorgenannten Vergütungsbestandteile entstehen entweder lohnsteuerfreie oder pauschal zu besteuernde Lohnbestandteile. Dabei scheidet eine anzuerkennende Gehaltsumwandlung auch dann nicht aus, wenn der bisherige ungekürzte Arbeitslohn weiterhin Bemessungsgrundlage für künftige Entgelterhöhungen oder andere Arbeitgeberleistungen (z.B. Weihnachtsgeld) ist. Auch kann die Gehaltsminderung beziehungsweise eine zulässige Gehaltsumwandlung zeitlich begrenzt oder vereinbart werden, sodass der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber diese einseitig ändern kann. Entscheidend ist lediglich, dass gemäß der vorgelegten Verträge im Vorhinein auf künftig fälligen Arbeitslohn verzichtet wird.