Übergangsregelung: Beitragssatz nach bezahlter Freistellung

In unserer letzten Ausgabe haben wir über den maßgebenden Beitragssatz in der Krankenversicherung bei Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge informiert. Seitens der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) wurde mit Hinweis auf hohe Umstellungsaufwände der Arbeitgeber zusätzlich der Wunsch nach einer gewissen Übergangsfrist und einer Stichtagsregelung geäußert. Die Neuregelung kann demnach spätestens für Zeiträume seit dem 1. Oktober 2015 umgesetzt werden.