Nach Erkrankung zurück in den Job

Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, sich um eine dauerhafte Wiedereingliederung langzeiterkrankter Mitarbeiter in den Betrieb zu kümmern. Aus diesem Grund wurde vom Gesetzgeber das Betriebliche Eingliederungsmanagement (kurz BEM) vorgegeben. Dieses BEM müssen alle Arbeitgeber unabhängig von ihrer Größe jenen Beschäftigten anbieten, die innerhalb eines Jahres mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig waren (§ 84 SGB IX). Das gilt auch, wenn die sechs Wochen durch mehrere kürzere Arbeitsunfähigkeitszeiten innerhalb eines Zeitjahres erreicht werden. Es gelten auch Arbeitsunfähigkeitstage ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und bei verschiedenen Erkrankungen.

Der Arbeitnehmer muss das Angebot zur Wiedereingliederung nicht annehmen. Durch eine etwaige Ablehnung dürfen ihm keine Nachteile entstehen.

Ziel des BEM ist die Rückkehr des Mitarbeiters an den bisherigen Arbeitsplatz – u.U. mit organisatorischen oder technischen Hilfen, die Umsetzung auf einen anderen (leidensgerechten) Arbeitsplatz oder die gemeinsame Suche nach neuen Perspektiven in einem anderen Betrieb. BKK Service sprach mit Klaus Leuchter, Geschäftsführer des Vereins zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk e.V., der bereits über 600 Beratungen zum Thema BEM in vielen verschiedenen Betrieben durchgeführt hat.